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F30 – Brandschutzverglasung „KV69“ |
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Zulassung Z-19.14-1249 |
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mit maximalen Abmessungen
(Höhe bis 5000 mm, Breite unbegrenzt) |
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in Kombination mit
T30-1-Tür „KF57“ (BRM max. 1375 x 2750 mm)Zulassung Z-6.16-1586
T30-2-Tür „KF57“ (BRM max. 2750 x 2750 mm)Zulassung Z-6.16-1590
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filigrane Massivholzprofile,
auf Wunsch furniert oder mit Schichtstoff belegt |
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zum Patent angemeldetes Befestigungssystem,
bei dem keine störenden Glasleisten oder Schraubenköpfe sichtbar sind |
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erhöhter Glasflächenanteil, durch schmale Holzprofile,
nur 50mm in der Ansichtsbreite |
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Zugelassen auch mit verdeckt liegendem, integriertem Türschließer |
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auch als Rauchschutz- oder Schallschutz-Konstruktion |
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bewährt zum Beispiel im Bundesministerium für Wirtschaft, Berlin |